Das Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit & Innovationskraft von KMU inkl. Handwerksbetrieben ist in neuer Fassung in Kraft getreten. Am 22. Mai 2025 ist das Förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben“ in neuer Fassung in Kraft getreten. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können hierbei bis zu 100.000 Euro für ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen, die sie für die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Prozesse verwenden können.
Wirtschaftsminister Keller lobt Innovationskraft
Seit Jahren unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz regionale Unternehmen dabei, durch Forschung und Entwicklung oder Wissenstransfer ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken. „Brandenburg hat viel zu bieten, wenn es um innovative Technologien und nachhaltige Lösungen geht. Wir sind stolz auf unsere zahlreichen Unternehmen, die in diesen Bereichen führend sind“, so Wirtschaftsminister Daniel Keller. Für die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Prozesse können KMU künftig wieder Zuschüsse bis zu 100.000 Euro für ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Auch für die Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung zur Inanspruchnahme von Transferleistung kann wieder eine finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Die Umsetzung des Programms wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erfolgen. Anträge können voraussichtlich ab September dieses Jahres über das Kundenportal der ILB eingereicht werden.